Grabarten
Die unterschiedlichen Grabarten auf dem
Evangelischen Friedhof Haltern am See
Die Ruhezeit beträgt für alle Gräber 25 Jahre. Die Kosten sind Nutzungs- und
Friedhofsunterhaltungsgebühren, sie beinhalten nicht die Kosten für den
Grabaushub.
1. Reihengrab - Sarg oder Urne
Bei dieser Grabart werden die Grabstätten auf einem eigens dafür ausgewiesenen
Feld nach der Reihe vergeben. Die Gestaltung und Pflege erfolgt nach den Richt
linien unserer Friedhofssatzung durch die Nutzungsberechtigten. Die Gräber dürfen
entweder mit einem Sarg oder mit einer Urne belegt werden. Eine Verlängerung
nach Ablauf der Totenruhe ist nicht möglich.
Kosten Sarg: 760 €
Kosten Urne: 515 €
2. Reihengemeinschaftsgrab (Rasen) - Sarg oder Urne
Auch hier werden die Grabstätten nach der Reihe vergeben. Eine Zweitbelegung mit Urne oder Sarg ist nicht möglich. Eine Verlängerung nach Ablauf der Totenruhe (25 Jahre) ist ebenfalls nicht möglich. Die Rasenreihengräber werden durch den Friedhofsgärtner gepflegt. Die Gräber müssen mit einer Steinplatte, Größe 30 cm x 40 cm x 5 cm, mit Namen, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen, versehen werden. Diese Platten werden von den Hinterbliebenen bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben.
Kosten Sarg: 1.550 €
Kosten Urne: 850 €
3. Wahlgrab Sarg oder Urne
Das Wahlgrab kann aus mehreren Stellen bestehen, z.B. ein Doppelgrab mit 2 Stellen. Die Gestaltung und Pflege erfolgt nach den Richtlinien unserer Friedhofssatzung durch die Nutzungsberechtigten. Jede Stelle kann mit einem Sarg und später mit einer Urne belegt werden (der umgekehrte Fall ist nicht möglich).
Oder jede Stelle mit zwei Urnen. Eine Verlängerung nach Ablauf der Totenruhe (Nutzungszeit) ist möglich.
Ein Urnenwahlgrab kann mit zwei Urnen belegt werden. Auf den Wahlgräbern dürfen Grabsteine aufgestellt werden. Diese sollen die Höhe von 80 cm beim Urnenwahlgrab und 115 cm bei einem Sargwahlgrab nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass eine komplette Abdeckung mit einer Grabplatte, auf unserem Friedhof nicht erlaubt ist. Es dürfen max. 50 % der gesamten Fläche mit einer Platte oder Steinen bedeckt sein.
Kosten pro Stelle Sarg: 940 €
Kosten für die Verlängerung pro Stelle pro Jahr: 38 €
Kosten für 1 Wahlgrab für 2 Urnen: 550 €
Kosten für die Verlängerung pro Jahr: 22 €
4. Wahlgemeinschaftsgrab Rasen (Urne oder Sarg)
Mit dieser Grabart haben wir eine Möglichkeit geschaffen, bei einem Trauerfall die nebenliegende Stelle reservieren zu lassen. Diese beiden Stellen müssen gleichzeitig erworben werden. Beim zweiten Trauerfall müssen beide Stellen für die Jahre bis zum Ablauf der Totenruhe (25 Jahre) des zuletzt Verstorbenen verlängert werden.
Die Gräber müssen mit einer Steinplatte, Größe 30 cm x 40 cm x 5 cm, mit Namen, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen, versehen werden. Diese Platten werden von den Hinterbliebenen bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben. Das Gräberfeld wird durch unsere Friedhofsgärtner gepflegt.
Kosten Sarg: 1.750 €
Kosen für Verlängerung pro Stelle und Jahr: 68 €
Kosten Urne: 850 €
Kosten für Verlängerung pro Stelle und Jahr: 33 €
5. Wahlgemeinschaftsgrab Urne Bodendecker
Für diejenigen, die kein Rasengrab möchten, aber auch nicht die Pflege eines Grabes übernehmen können, bietet sich diese Grabart an. Die Gräber werden mit einem Bodendecker (Waldsteinia) bepflanzt und von unseren Friedhofsgärtnern gepflegt.
Diese Gräber können 1-stellig oder 2-stellig erworben werden. Bei den 2-stelligen Gräbern muss die zweite Stelle gleichzeitig mit erworben werden. Beim zweiten Todesfall müssen beide Stellen bis zum Ablauf der Totenruhe des zuletzt Verstorbenen verlängert werden. Auch auf diesen Gräbern sollen Namensplatten aufgelegt werden. Es können aber auch kleine Grabsteine (nicht höher als 80 cm) aufgestellt werden.
Kosten für 1 Stelle: 1.075 €
Kosten für die Verlängerung pro Stelle und Jahr: 40 €
6. Wahlgemeinschaftsgrab in einer gärtnereibetreuten Gemeinschaftsanlage („Baumgrab“)
Seit 2024 bieten wir die Möglichkeit an, Urnen in einem vom Friedhofsgärtner bepflanzten und betreuten Gemeinschaftsgrabfeld unter einem Baum beizusetzen. Das ist möglich für einzelne Urnen oder mit Reservierung für eine weitere Urne. Die Namen und Daten stehen auf einer Stele aus Sandstein. Reservierung und Verlängerung sind möglich.
Für diese Art der Beisetzung wird ein Pflegevertrag mit dem Friedhofsgärtner über die Ruhezeit von 25 Jahren geschlossen, der über die Treuhandgesellschaft „Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen Lippe mbH“ abgesichert wird. Diese verwaltet die eingezahlten Gelder, kontrolliert die Leistungen und beauftragt ggf. einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die vereinbarten Leistungen erbringt.
Dafür erhält die Treuhandanstalt eine einmalige 6%ige Verwaltungsgebühr bei Vertragsabschluss.
Für eine Urne: Für zwei Urnen:
Pflege und Stele: 2.389,30 € 4.314,87 €
Nutzungsrecht: 660,00 € 1.320,00 €
Grabaushub: 290,00 € 290,00 €
Grabmalgebühr: 45,00 € 45,00 €
SUMME: 3.384,30 € 5.969,87 €
Alle angegebenen Preise können Sie auch unserer z. Zt. gültigen Friedhofsgebührensatzung vom 04.07.2024 und der Änderungssatzung vom 17.01.2025 entnehmen. Bei Inkrafttreten einer neuen Friedhofsgebührensatzung verlieren die aufgeführten Preise ihre Gültigkeit.