Beerdigung, Bestattung, Beisetzung...
Beerdigung, Bestattung, Beisetzung...
So verwirrend wie die Begriffe sind heute auch die Möglichkeiten.
Eine Bestattung ist die Zuführung des Körpers eines Verstorbenen zu den Elementen, etwa als Erdbestattung (Beerdigung) oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung.
Eine Beisetzung ist die Übergabe der in einer Urne gesammelten Asche eines Verstorbenen in die Erde oder an einen anderen dafür bestimmten Platz, zum Beispiel in ein Kolumbarium.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das Bestattungsgesetz von NRW ist die Grundlage unserer Friedhofssatzung. Nicht jede Bestattungsform ist überall möglich. Auf evangelischen Friedhöfen gibt es keine anonyme Bestattung, weil jeder einzelne Mensch für Gott wichtig ist: „Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein.“
Zentraler Bestandteil einer kirchlichen Bestattung ist die Verkündigung der christlichen Auferstehungshoffnung. Die Erinnerung an das Leben des Verstorbenen wird dabei eingebettet in die gottesdienstlichen Formen von Gebet, Lied und Segen.
Im Mittelalter wurde die Verbrennung von Verstorbenen abgelehnt, weil Jesus nicht verbrannt worden ist. Diese Einstellung hat sich im Laufe der Zeit geändert; in der evangelischen Kirche ist sie seit den 1920er Jahren erlaubt, in der katholischen Kirche seit 1963.
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für eine Urnenbeisetzung, etwa aus Kostengründen oder um Angehörigen die Pflege des Grabes zu ersparen, weil die Angehörigen zu weit weg wohnen oder weil es keine gibt. Ein Grab ohne anschließende Verpflichtung zur Pflege ist aber auch bei einer Sargbestattung möglich, bei uns unter Rasen. Die Pflege durch den Friedhofsgärtner wird im voraus bezahlt.
Die verschiedenen Möglichkeiten auf unserem Friedhof finden Sie unter „Grabarten“.
Welche Möglichkeit für Sie in Frage kommt, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Informieren Sie sich frühzeitig und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, damit diese nicht später von Ihrem Wunsch überrascht werden und dann nicht mehr nachfragen können! Wenn Sie keine Angehörigen haben, sollten Sie die Verfügungen frühzeitig treffen und so aufbewahren,dass diese rechtzeitig gefunden werden, etwa bei Ihrer Patientenverfügung, bei einem nahestehenden Menschen oder beim Bestatter. Selbstverständlich können Sie Ihre Wünsche jederzeit ändern. Aber es beruhigt, die Dinge geregelt zu haben, danach kann man getrost und zuversichtlich weiterleben!
Immer häufiger erfährt man nur zufällig vom Tod eines Menschen,, weil keine Anzeige in der Zeitung erschienen ist oder die Beerdigung bereits im sehr kleinen Kreis stattgefunden hat. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Aber so wird manchem die Möglichkeit des Abschiednehmens genommen, der gern an der Trauerfeier teilgenommen hätte. Es gibt immer auch Menschen, die nur dem Verstorbenen nahestanden, den die Angehörigen aber nicht kennen. Es kann für die Hinterbliebenen tröstlich sein, wenn es auch anderen Menschen wichtig ist, Abschied zu nehmen.